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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Um Ihnen schnell und unkompliziert Antworten zu liefern, haben wir hier die häufigsten Fragen gesammelt. Wir hoffen Ihnen mit unseren FAQs weiterhelfen zu können. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns einfach und ganz unkompliziert eine E-Mail mit Ihren Fragen.

Bitte überweisen sie den Betrag an das auf der Mahnung aufgeführte Bankkonto der net group.

Auf dem Einzelverbindungsnachweis (EVN) sind alle Gespräche aufgeführt, die auf der Rechnung zur Abrechnung gekommen sind. Einen EVN können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft beantragen.

In unserer Mahnung beziehen wir uns auf Rechnungsbeträge, die in Ihrer monatlichen Telefonrechnung (u.a. Telekom) unter der Rubrik "Beträge anderer Anbieter" aufgelistet sind oder für die Sie eine separate Rechnung von Ihrer Telefongesellschaft (Unitymedia, Kabel Deutschland, etc.) erhalten haben.

Uns werden von Ihrer Telefongesellschaft die Angaben des Anschlussinhabers genannt. Wir haben leider nicht die Möglichkeit zu überprüfen, wer konkret den Dienst von Ihrem Anschluss aus genutzt hat. Sollten Sie eine Manipulation am Telefon durch Fremde vermuten, dann können Sie eine technische Überprüfung Ihres Anschlusses bei Ihrer Telefongesellschaft veranlassen. Lassen Sie sich über die Folgen am besten beraten.

Fragen Sie bei Ihrer Telefongesellschaft nach einer Rechnungskopie der Rechnung, die wir in unserer Forderungsaufstellung benennen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Telefongesellschaft separate Rechnungen für Servicerufnummern erstellen kann.

Ja, um Ihre Anfragen und Reklamationen bearbeiten zu können, ist die nexnet GmbH auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dazu berechtigt, alle notwendigen Informationen zu den Rechnungsbestandteilen zu erhalten.

Guthaben bei der Telekom Deutschland GmbH werden nur mit Forderungen verrechnet und nicht an andere Anbieter weitergeleitet. Daher bitten wir Sie, den angemahnten Betrag an net group zu überweisen, da nur so der Mahnlauf gestoppt werden kann.

Für jedes von Ihnen geführte Gespräch oder eine Verbindung, die über Ihren Telefonanschluss hergestellt wurde, wird ein Datensatz erzeugt. Der Datensatz enthält alle Informationen, die zur Abrechnung benötigt werden. Dieser Datensatz wird von dem Verbindungsnetzbetreiber, den Sie genutzt haben, an Ihre Telefongesellschaft zur Erstellung Ihrer Monatsrechnung weitergegeben.

Nach der Versendung der Monatsrechnung erhält die net group diesen Datensatz, um Ihre Anfragen und Reklamationen im Auftrag des entsprechenden Verbindungsnetzbetreibers bearbeiten zu können.

Die net group ist auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dazu berechtigt, alle notwendigen Informationen zu den Rechnungsbestandteilen zu erhalten.

Selbstverständlich werden alle geltenden Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen von der net group eingehalten. Insbesondere werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben.

Zum Schutz Ihrer Kommunikationsdaten werden grundsätzlich alle Einzelverbindungen, die länger als sechs Monate nach Versendung der Rechnung zurückliegen, gelöscht.

Bitte wenden Sie Sich bei Fragen oder Einwendungen zu Positionen der net group auf Ihrer Telefonrechnung schriftlich an uns. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer und Ihre Telefonnummer an. Sie erreichen uns unter der aufgeführten Adresse oder über unser Kontaktformular.

Ja, selbstverständlich werden alle geltenden Datenschutzbestimmungen von der nexnet GmbH eingehalten. Dazu gehört auch, dass wir grundsätzlich alle Ihre Einzelverbindungen, die älter als 180 Tage, ab Rechnungsdatum, sind, löschen.