
Auf unserer Mahnung finden Sie das Rechungsdatum, die Rechnungsnummer und den genutzten Anbieter aus Ihrer Telefonrechnung.
Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Telefonrechnung und des Kontoauszuges, ob die Rechnung
gezahlt wurde.
Falls die fristgerechte Zahlung nicht erfolgte, ist der Betrag direkt an die anderen Anbieter bzw. an deren Abrechnungshaus zu zahlen.
Sofern es noch Unstimmigkeiten gibt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Telefongesellschaft (Buchhaltung). Nur Sie selbst können dort eine Auskunft über die Verrechnung erhalten bzw. eine umgehende Weiterleitung Ihrer Zahlung veranlassen.
Hier finden Sie Informationen zu den Mahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede.