
Die Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede wurde mit der Beitreibung ausstehender Telefonleistungen beauftragt.
Diese Beträge wurden Ihnen ursprünglich mit der Telefonrechnung Ihrer Telefongesellschaft, z. B. der Telekom Deutschland GmbH oder Vodafone D2 GmbH, unter der Rubrik „Beträge anderer Anbieter“ in Rechnung gestellt und uns anschließend als nicht bezahlt gemeldet.
Wir haben diese Beträge zeitnah einmalig angemahnt, sie wurden aber bis heute nicht bezahlt.
Für Fragen und Hilfestellungen erreichen Sie die Mitarbeiter der Kanzlei Bussek & Mengede telefonisch unter 030 420 033 22 oder per Fax unter 030 420 033 29.