Fragen und Antworten

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Auf welche Forderung bezieht sich meine Mahnung?

Die Ihnen vorliegende Mahnung der mr. nexnet GmbH bezieht sich auf Verbindungen, die in einer Rechnung Ihrer Telefongesellschaft (z. B. der Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH) unter der Rubrik "Beträge anderer Anbieter" aufgeführt wurden. Die entsprechende Rechnungsnummer sowie das Rechnungsdatum der angesprochenen Rechnung entnehmen Sie bitte der Forderungsaufstellung, die Sie auf unserer Mahnung finden.

Kategorie: Allgemein NEXNET
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Warum erhalte ich eine Mahnung, wenn ich bereits alles bezahlt habe?

Ihre Telefongesellschaft führt nur den Ersteinzug für den Gesamtbetrag der Rechnung durch. Falls der Zahlungstermin der Rechnung überschritten wird, erhalten Sie von Ihrer Telefongesellschaft eine Mahnung zu dem Rechnungsanteil, der nur deren Verbindungen betrifft. Für die "Beträge anderer Anbieter" werden durch die jeweiligen Verbindungsnetzbetreiber separate Mahnungen versandt. Bitte prüfen Sie daher, ob tatsächlich der komplette Rechnungsbetrag abgebucht bzw. überwiesen wurde.

Falls lediglich die Rechnungssumme für Ihre Telefongesellschaft beglichen wurde, bitten wir um Überweisung des Betrages, der auf dem beigefügten Zahlschein aus dem Mahnschreiben ausgewiesen ist. Wenn Sie nach Prüfung der Unterlagen feststellen, dass der volle Rechnungsbetrag abgebucht bzw. überwiesen wurde, kann eine Klärung nur über Ihre Telefongesellschaft (Buchhaltung) erfolgen.

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Was kann ich tun, wenn mir die entsprechende Rechnung nicht vorliegt?

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, bei Ihrer Telefongesellschaft (z. B. der Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH) eine Zweitschrift der betreffenden Rechnung erstellen zu lassen.

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Was ist bei Unstimmigkeiten in Bezug auf den Anschlussinhaber zu tun?

Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. Anschlussinhaber, Kündigung des Anschlusses, Umzug, Namensänderung durch Heirat etc. geben, so ist dies ausschließlich mit Ihrer Telefongesellschaft zu klären. Die Verbindungsnetzbetreiber haben keine Möglichkeit, evtl. falsche Stammdaten des Anschlussinhabers nachzuprüfen oder zu ändern.

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Ich habe diese Dienstleistung nicht in Anspruch genommen, was ist zu beachten?

Der Anschlussinhaber, der die Rechnung zugestellt bekommt, haftet für alle Verbindungen, die von seinem Telefon-Anschluss zustande gekommen sind. Der Anschlussinhaber ist deshalb angehalten, seinen Anschluss vor einem Missbrauch durch Dritte zu schützen. Gleiches gilt für die Nutzung der Telefon- und Online-Angebote durch Minderjährige. Hier greift die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Sollten Sie eine Manipulation am Telefon durch Dritte vermuten, dann können Sie eine technische Überprüfung Ihres Anschlusses bei Ihrer Telefongesellschaft veranlassen. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.

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Was ist zu beachten, wenn ich die Rechnung gekürzt habe, z.B. bei einer Reklamation?

Haben Sie nur einen Teilbetrag der Rechnung überwiesen, so wird im Zweifelsfall davon ausgegangen, dass die Rechnungskürzung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter anteilmäßig anzurechnen ist. Haben Sie eine Rechnung gekürzt, bitten wir Sie, den bei der mr. nexnet GmbH noch offenen Forderungsbetrag auf unser Konto zu überweisen, da nur ein Ausgleich des Kontos den weiteren Mahnlauf stoppen kann.

Die Bankverbindung der mr. nexnet GmbH und die Verwendungszwecknummer entnehmen Sie bitte dem Zahlschein, der unserer Mahnung beiliegt. Parallel hierzu empfehlen wir Ihnen eine Klärung mit Ihrer Telefongesellschaft (Buchhaltung). 

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Wie kommt die mr. nexnet GmbH an meine Daten?

Für jedes von Ihnen geführte Gespräch oder eine Verbindung, die über Ihren Telefonanschluss hergestellt wurde, wird ein Datensatz erzeugt. Der Datensatz enthält alle Informationen, die zur Abrechnung benötigt werden. Dieser Datensatz wird von dem Verbindungsnetzbetreiber, den Sie genutzt haben, an Ihre Telefongesellschaft zur Erstellung Ihrer Monatsrechnung weitergegeben.

Nach der Versendung der Monatsrechnung erhält die mr. nexnet GmbH diesen Datensatz, um Ihre Anfragen und Reklamationen im Auftrag des entsprechenden Verbindungsnetzbetreibers bearbeiten zu können.

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Sind Sie berechtigt meine Daten zu erhalten?

Ja, um Ihre Anfragen und Reklamationen bearbeiten zu können, ist die mr. nexnet GmbH auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dazu berechtigt, alle notwendigen Informationen zu den Rechnungsbestandteilen zu erhalten.

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Bleiben meine persönlichen Daten geschützt?

Ja, selbstverständlich werden alle geltenden Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen von der mr. nexnet GmbH eingehalten. Insbesondere werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben.

Zum Schutz Ihrer Kommunikationsdaten werden grundsätzlich alle Einzelverbindungen, die länger als sechs Monate nach Versendung der Rechnung zurückliegen, gelöscht.

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Kann ich ein Lastschriftverfahren mit der mr. nexnet GmbH vereinbaren?

Nein, Sie können allerdings mit Ihrer Telefongesellschaft ein Lastschriftverfahren vereinbaren. Somit werden die Rechnungsbeträge direkt vom Konto eingezogen und an die anderen Anbieter weiter geleitet.

Wenn eine Forderung der mr. nexnet GmbH besteht, bitten wir Sie um die Überweisung auf unser Konto. Die Bankverbindung der mr. nexnet GmbH und die Verwendungszwecknummer entnehmen Sie bitte dem Zahlschein, der unserer Mahnung beiliegt.

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